Voraussetzungen
Ausbildungsinhalt
Termine und Kosten

Überprüfung beim Gesundheitsamt und Voraussetzungen

Die amtsärztliche Überprüfung besteht bei den meisten Gesundheitsämtern aus zwei Teilen: einer schriftlichen und einer mündlichen Überprüfung.
Die schriftlichen Überprüfungen beim Gesundheitsamt finden in der Regel zweimal jährlich jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die schriftliche Prüfung ist bundesweit einheitlich und besteht aus 28 multiple-choice-Fragen und dauert 60 min. Es gibt jeweils eine Version A und B, die sich aber nur in der Reihenfolge der Fragen unterscheiden.
Die Überprüfung gilt als bestanden, wenn 75 Prozent der Fragen, d.h. 21 Fragen richtig beantwortet werden, Sie können sich also sieben falsche Antworten leisten.

Die mündliche Überprüfung ist je nach Gesundheitsamt sehr individuell und dauert ca. 20 – 60 min und findet ca. 3-15 Wochen nach der schriftlichen Überprüfung statt. Der Begriff "Überprüfung" wird verwendet, weil es keine staatliche Prüfung mit vorgeschriebenen Inhalten darstellt, sondern die Gesundheitsämter die Überprüfung selbst gestalten können.  

Manche Gesundheitsämter haben Wartezeiten, erkundigen Sie sich rechtzeitig danach. Die Kosten für die Überprüfung sind ebenfalls unterschiedlich, die Gesamtkosten liegen in der Regel zwischen 400 und 700 Euro.

Allgemeine Voraussetzungen für die Überprüfung zum Heilpraktiker Psychotherapie beim Gesundheitsamt:

mindestens 25 Jahre alt
mindestens Hauptschulabschluss
ein polizeiliches Führungszeugnis
keine körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen
keine Suchterkrankung
sicherer Umgang mit der deutschen Sprache
Kontakt
Dr. Jacqueline Zipperle
Tel.: 0721 / 9152640
E-Mail
© Dr. Jacqueline Zipperle