|
|
Überprüfung
beim Gesundheitsamt und Voraussetzungen
Die amtsärztliche
Überprüfung besteht bei
den meisten Gesundheitsämtern aus zwei Teilen: einer
schriftlichen und einer mündlichen
Überprüfung.
Die schriftlichen Überprüfungen beim Gesundheitsamt
finden in der Regel zweimal jährlich jeweils am 3. Mittwoch im
März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die schriftliche
Prüfung ist bundesweit einheitlich und besteht aus 28
multiple-choice-Fragen und dauert 60 min. Es gibt jeweils eine Version
A und B, die sich aber nur in der Reihenfolge der Fragen unterscheiden.
Die Überprüfung gilt als bestanden, wenn 75 Prozent
der Fragen, d.h. 21 Fragen richtig beantwortet werden, Sie
können sich also sieben falsche Antworten leisten.
Die mündliche
Überprüfung ist je nach
Gesundheitsamt sehr individuell und dauert ca. 20 – 60 min
und findet ca. 3-15 Wochen nach der schriftlichen
Überprüfung statt. Der Begriff
"Überprüfung" wird verwendet, weil es keine
staatliche Prüfung mit vorgeschriebenen Inhalten darstellt,
sondern die Gesundheitsämter die Überprüfung
selbst gestalten können.
Manche Gesundheitsämter haben
Wartezeiten, erkundigen Sie sich
rechtzeitig danach. Die Kosten für die
Überprüfung sind ebenfalls unterschiedlich, die
Gesamtkosten liegen in der Regel zwischen 400 und 700 Euro.
Allgemeine
Voraussetzungen für die
Überprüfung zum Heilpraktiker Psychotherapie beim
Gesundheitsamt:
 |
mindestens
25 Jahre alt |
 |
mindestens
Hauptschulabschluss |
 |
ein
polizeiliches Führungszeugnis |
 |
keine
körperlichen, geistigen oder psychischen
Einschränkungen |
 |
keine
Suchterkrankung |
 |
sicherer
Umgang mit der deutschen Sprache |
|
|
|
|
|
|
Kontakt
Dr. Jacqueline Zipperle
Tel.: 0721 / 9152640
E-Mail |
|
|